Richtlinie Ehrungen - Verband

Richtlinie Vergabe Förderschild

 

Feuerwehrverbandes Köthen-Zerbst/Anhalt e.V.

Richtlinie zur Ehrung langjähriger Mitglieder in der Feuerwehr

und besonderer Feuerwehrjubiläen der Ortsfeuerwehren

 

Entsprechend der Satzung des Feuerwehrverbandes Köthen-Zerbst/Anhalt e.V. und der dazu beschlossenen Finanzordnung § 7 können auf Antrag langjährige Mitglieder der Feuerwehren geehrt, sowie Jubiläums -Veranstaltungen finanziell unterstützt werden.

 

Dazu wir hiermit folgende Richtlinie erlassen:

  1. Die Übergabe der Dienstzeitanstecknadeln in den einzelnen Stufen obliegt dem Träger der Feuerwehr (Stadt-und Gemeindefeuerwehr)und bleibt von dieser Richtlinie unberührt.
  2. Die Ehrung sowie die finanzielle Zuwendung zu Jubiläen erfolgt nur nach Antragstellung auf dem Antragsformular des Verbandes und bei Erfüllung aller Zahlungspflichen gegenüber dem Verband aus dem Vorjahr. Die bzw. der zu Ehrende sollte mit der jeweiligen Feuerwehr auch weiterhin verbunden sein und die Feuerwehr die Verbandsarbeit aktiv unterstützen.
  3. Die Anträge sind bis zum 15. 02. eines jeden Jahres für das laufende Jahr einzureichen, um entsprechende Planungen im Haushaltsplan zu berücksichtigen.
  4. Eine verspätete Antragstellung kann nicht berücksichtigt werden. Die termingerechte Einreichung wird bestätigt.
  5. Die Ehrungen werden bei zentralen Veranstaltungen des Verbandes, oder aber auf entsprechende Einladung überreicht. Die Einladung dazu erfolgt über die zuständigen Stadt- und Gemeindewehrleiter.
  6. Dem zu Ehrenden wird mit dem Ehrengeschenk eine Urkunde des Verbandes zu dieser Ehrung übergeben.
  7. Über die Anträge wird im erweiterten Vorstand befunden und entschieden.

Diese Richtlinie tritt mit Veröffentlichung und Übergabe an die Stadt-und Gemeindewehrleiter in Kraft.

 

Siegfried Schellin

Vorsitzender