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Reisekostenordnung

Anträge zur Reisekostenordnung sind unter Anträge als PDF Datei herunterzuladen

 

 

Reisekostenordnung

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Ordnung gilt für die Erstattung von Reisekosten auf Antrag für Fahrten zur Erledigung von Geschäften und Aufträgen im Sinne der Satzung des

 Feuerwehrverbandes Köthen-Zerbst/Anhalt e.V.

außerhalb des jeweiligen Wohnortes.

 

2. Antragstellung / Reisegenehmigung

 

Die Antragstellung sowie Reisegenehmigung gilt für:       - Mitglieder der Verbandsorgane 

                                                                                              - Mitglieder der Arbeitsgruppen

                                                                                             

Die Dienstreisegenehmigung wird mit der Einladung und Festlegung zur Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen für den genannten Personenkreis erteilt.

 

3.Reisekostenvergütung und Fahrtkostenerstattung

 

3.1 Die Reisekostenvergütung und Fahrtkostenrückerstattung gilt für den genannten Personenkreis.

Sie umfasst die Erstattung der Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel sowie die Wegstrecken und Mitnahmeentschädigung. Außerdem gehören dazu die Kosten für Übernachtung und eventuell entstandene Nebenkosten.

 

3.2 Fahrtkosten von Personenbeförderungsunternehmen werden in der tatsächlichen Höhe erstattet.

Dazu ist die 2. Klasse zu nutzen.

Kosten von Taxi oder Mietwagen werden nur in Ausnahmefällen erstattet, wenn nachgewiesen wird, das  die Nutzung kostengünstigerer Beförderungsmittel nicht möglich ist.

 

3.3 Für die Nutzung eines privaten Fahrzeuges erhält der Reisende eine Wegstreckenentschädigung entsprechend der großen Wegstreckenentschädigung.

Diese beträgt gemäß der BRKO:

           

            - für Kraftwagen in Höhe von                                                          0,30 €  je Fahrkilometer

 

Aufwendungen für Gepäck und die Mitnahme weiterer Dienstreisender sind in der Kilometerentschädigung abgegolten.

 

3.4 Für die Nutzung von Dienstfahrzeugen können nur die tatsächlichen Kosten für Kraftstoff und Öl erstattet werden, wenn diese vom jeweiligen Träger gefordert werden. Grundlage hierfür ist der Verbrauch in Liter pro 100 km, bezogen auf die gefahrene Wegstrecke, sowie die

Tank-Abrechnungen.

Gleiches gilt für gesponserte Fahrzeugbereitstellung.

 

3.5 Entsprechende Belege sind der Reisekostenabrechnung beizufügen.

Nach Möglichkeit sind Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zur Abrechnung ist das Formblatt des Feuerwehrverbandes Köthen-Zerbst/Anhalt zu verwenden.

Die Abrechnungen sind mit laufender Nummerierung jedes Antragstellers zu versehen.

4. Reisekostenzuschüsse für Veranstaltungen des Landes und des Landkreises mit Delegierung  durch den Feuerwehrverband.  

 

 4.1 Der Reisekostenzuschuss ist zu beantragen bzw. innerhalb von 6 Wochen einzureichen.

 Es gelten folgende Tarife je Veranstaltung und teilnehmender Gruppe.

 

            1.    50 km Anfahrt                              -   25,00 €    

            2.  100 km Anfahrt                              -   50,00 €

            3.  150 km Anfahrt                              -   75,00 €

            4.  mehr als 150 km Anfahrt               - 100,00 €

 

4.2 Für Gruppenfahrten mit Dienstfahrzeugen sind von den Trägern Dienstreiseaufträge einzuholen und es gelten die Abrechnungskriterien nach Pkt.3.4 dieser Verordnung.

Fahrgemeinschaften sind zu bilden.

 

4.3 Bei der Antragstellung ist zu wählen zwischen Wegstreckenentschädigung nach Punkt 3.4 oder  Punkt 4.1

 

5.Erstattungsansprüche

Ansprüche auf Erstattung von Reisekosten sind innerhalb von 6 Wochen zur Abrechnung einzureichen; zum Abschluss eines Jahres bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres.

 

6. Schlussbestimmung

 

Die Reisekostenordnung wurde durch den Vorstand  beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.10.2011 in Kraft.

 

 

 

                                                                      

 

gez. S. Schellin

Vorsitzender